Ausbildung - Klasse L


Was darf ich mit der Klasse fahren?

Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
(dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinenbis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger
Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter

16 Jahre

Vorbesitz

-

Eingeschlossene Klassen

-

Ausbildung

Theorie

Wie lange dauert Die Ausbildung mindestens

Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Keine praktische Ausbildung erforderlich

Prüfung

Theorieprüfung:
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
Praktische Prüfung entfällt

Wissenswertes

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T zugeteilt.

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