Was darf ich mit der Klasse fahren?
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Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch
mit Anhänger
(dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinenbis 25 km/h bbH, auch mit
Anhänger
Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger
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Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die
Fahrerlaubnis beizufügen sind
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Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
Mindestalter
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16 Jahre |
Vorbesitz
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- |
Eingeschlossene Klassen
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-
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Ausbildung
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Theorie |
Wie lange dauert Die Ausbildung mindestens
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Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Keine praktische Ausbildung erforderlich
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Prüfung
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Theorieprüfung:
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten
ist die Prüfung nicht bestanden.
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen - ab 7 Fehlerpunkten
ist die Prüfung nicht bestanden.
Praktische Prüfung entfällt |
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Wissenswertes
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Wenn Sie
den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben und in der Land-
oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch
ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T zugeteilt.
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