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Was darf ich mit der Klasse fahren?
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Mofa
maximal 25 km/h bbH
einsitzig
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
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Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die
Fahrerlaubnis beizufügen sind
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Lichtbild |
Mindestalter
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15 Jahre |
Vorbesitz
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- |
Eingeschlossene Klassen
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-
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Ausbildung
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Theorie und Praxis |
Wie lange dauert Die Ausbildung mindestens
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Theorie:
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs
In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen
gezielt unterrichtet
oder: Kommt ein Mofakurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht
zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern
der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.
Praxis:
90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des
theoretischen Unterrichts
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Prüfung
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Theorieprüfung:
Fragebogen mit 20 Fragen
– ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden |
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Was darf ich mit der Klasse fahren?
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Motorrad
maximal 45 km/h bbH
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor |
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die
Fahrerlaubnis beizufügen sind
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Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
Mindestalter
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16 Jahre |
Vorbesitz
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- |
Eingeschlossene Klassen
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- |
Ausbildung
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Theorie und Praxis |
Wie lange dauert Die Ausbildung mindestens
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Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden
Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist
abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem
Lernfortschritt)
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Prüfung
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Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 30 Minuten
Sicherheitskontrolle
Fahren innerorts
Theorieprüfung:
Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 2) Fehlerpunkten ist die
Prüfung nicht bestanden
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Was darf ich mit der Klasse fahren?
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Motorrad
bis 125 ccm Hubraum und
nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur
Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH gefahren werden.
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Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die
Fahrerlaubnis beizufügen sind
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Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
Mindestalter
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16 Jahre |
Vorbesitz
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- |
Eingeschlossene Klassen
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M |
Ausbildung
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Theorie und Praxis |
Wie lange dauert Die Ausbildung mindestens
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Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden
Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist
abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem
Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
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Prüfung
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Theorieprüfung:
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen - ab 112)
Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten
ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 45 Minuten
Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle
Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn
und Kraftfahrstraße
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Was darf ich mit der Klasse fahren?
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Motorrad
bis 25 kW Motorleistung und
einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
(2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder
gefahren werden) |
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die
Fahrerlaubnis beizufügen sind
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Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
Mindestalter
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18 Jahre |
Vorbesitz
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- |
Eingeschlossene Klassen
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A1, M |
Ausbildung
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Theorie und Praxis |
Wie lange dauert Die Ausbildung mindestens
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Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden
Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist
abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem
Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
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Prüfung
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Theorieprüfung:
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen - ab 112)
Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten
ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 45 Minuten
Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle
Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn
und Kraftfahrstraße
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Was darf ich mit der Klasse fahren?
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Motorrad
Über 25 kW Motorleistung oder
einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW. |
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die
Fahrerlaubnis beizufügen sind
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Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
Mindestalter
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25 Jahre |
Vorbesitz
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- |
Eingeschlossene Klassen
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A beschränkt, A1, M |
Ausbildung
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Theorie und Praxis |
Wie lange dauert Die Ausbildung mindestens
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Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden
Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist
abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem
Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
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Prüfung
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Theorieprüfung:
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen - ab 112)
Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten
ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 45 Minuten
Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle
Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn
und Kraftfahrstraße
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Wissenswertes
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Wer vor dem
01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung
fahren.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse,
benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine
Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch:
Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50
km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen
sind. ·
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum
28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der
Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1
gefahren werden.
Wer den "alten" Führerschein der Klasse 1a hat und
leistungsunbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den
Führerschein umtauschen.
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