Ausbildung - Motorradklassen, Mofa



Mofa

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Mofa
maximal 25 km/h bbH
einsitzig
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind

Lichtbild

Mindestalter

15 Jahre

Vorbesitz

-

Eingeschlossene Klassen

-

Ausbildung

Theorie und Praxis

Wie lange dauert Die Ausbildung mindestens

Theorie:
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs
In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet
oder: Kommt ein Mofakurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.

Praxis:
90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Prüfung

Theorieprüfung:
Fragebogen mit 20 Fragen
– ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

M

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Motorrad
maximal 45 km/h bbH
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter

16 Jahre

Vorbesitz

-

Eingeschlossene Klassen

-

Ausbildung

Theorie und Praxis

Wie lange dauert Die Ausbildung mindestens

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Prüfung

Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 30 Minuten
Sicherheitskontrolle
Fahren innerorts

Theorieprüfung:
Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 2) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden


A1

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Motorrad
bis 125 ccm Hubraum und
nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH gefahren werden.

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter

16 Jahre

Vorbesitz

-

Eingeschlossene Klassen

M

Ausbildung

Theorie und Praxis

Wie lange dauert Die Ausbildung mindestens

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung

Theorieprüfung:
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen - ab 112) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 45 Minuten
Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle
Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn und Kraftfahrstraße


A beschränkt

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Motorrad
bis 25 kW Motorleistung und
einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
(2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden)

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter

18 Jahre

Vorbesitz

-

Eingeschlossene Klassen

A1, M

Ausbildung

Theorie und Praxis

Wie lange dauert Die Ausbildung mindestens

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Prüfung

Theorieprüfung:
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen - ab 112) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 45 Minuten
Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle
Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn und Kraftfahrstraße


A unbeschränkt

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Motorrad
Über 25 kW Motorleistung oder
einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter

25 Jahre

Vorbesitz

-

Eingeschlossene Klassen

A beschränkt, A1, M

Ausbildung

Theorie und Praxis

Wie lange dauert Die Ausbildung mindestens

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Prüfung

Theorieprüfung:
bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen - ab 112) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 45 Minuten
Prüfungsinhalte:
Sicherheitskontrolle
Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Wissenswertes

Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung

Als Kleinkrafträder gelten auch:
Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. ·
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

Wer den "alten" Führerschein der Klasse 1a hat und leistungsunbegrenzte Krafträder fahren möchte, muss den Führerschein umtauschen.

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