24.01.2011
Beginn: 08.30 Uhr
Perfektionstraining
Weiterbildung und Auffrischung der Kenntnisse beim Fahren von LKWs in Verbindung mit theoretischen Erklärungen in Bezug auf Neuerungen hinsichtlich der Tätigkeit von Berufskraftfahrern. Vertiefung der Geschicklichkeit im Umgang mit verschiedenen Lastzugarten (Sattel-, Gliederzüge, LKW mit Drehschemel,- Starrdeichselhänger etc.). Wechselbrückentraining. Vertiefung spezieller Fähigkeiten zu einer wirtschaftlichen Fahrweise von LKWs.
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26.01.2011
Beginn: 08.30 Uhr
Ladungssicherung
Ladungssicherung beginnt nicht erst auf der Ladefläche vom Lkw, sondern ist auch ein Thema in der gesamten Logistikkette. Oft sind die Fahrer nicht die Alleinverantwortlichen für die Sicherung der Ladung. Bei Transporten z.B. unter Zollverschluss haben die Fahrer keinerlei Kontrollmöglichkeit der Sicherungsmaßnahmen. So können auch Hersteller, Versender, Verlader u.a. verantwortlich sein.
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29.01.2011
Beginn: 08.30 Uhr
Gabelstaplerausbildung - Grundkurs 2-3 Tage
Jede verantwortungsbewusste Unternehmensleitung wird nur Staplerfahrer/Innen einsetzen, die den Voraussetzungen der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen. Fahrer/Innen von kraftbetriebenen Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand müssen mindestens 18 Jahre alt, zum Steuern dieser Fahrzeuge geeignet/tauglich und in der Führung ausgebildet (unterwiesen) sein.
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29.01.2011
Beginn: 08.00 Uhr
BKrFQG / BKrFQV Modul 1 "Recht & Dokumnte"
Weiterbildungsqualifizierung für alle gewerblich tätigen Fahrer/Innen
Alle Busfahrer/in die Ihre Fahrerlaubnis vor dem 09. September 2008 erworben haben und alle LKW Fahrer/in die Ihre Fahrerlaubnis vor dem 09. September 2009 erworben haben, müssen eine 35 stündige Weiterbildung a 60 Minuten absolvieren, wovon jedes Modul 7 Stunden umfassen muss. Diese 5 Module können zusammenfassend genommen werden, oder auf die 5 Jahre je 1 Modul verteilt werden. Hier ist keine Prüfung notwendig.
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31.01.2011
Beginn: 08.30 Uhr
beschl. Grundqualifikation
Hier ist eine 140 stündige Ausbildung, davon 10 Stunden Fahrpraxis vorgeschrieben. Anschließend ist eine Prüfung vor der IHK abzulegen. Hier ist keine Fahrerlaubnis erforderlich, diese kann auch anschließend gemacht werden.
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